Möglichkeiten der Bürgerbeteiligung

Es gibt viele Möglichkeiten sich im Bezirk zu beteiligen. Auf dieser Seite finden Sie Informationen dazu, z. B. wie man sich bei bezirklichen Bauvorhaben einbringen kann, wie Verfahren der Stadtplanung ablaufen und bei welchen städtebaulichen Förderprogrammen Bürgerbeteiligung möglich ist

Die Bauleitplanung ist ein Instrument zur Steuerung der städtebaulichen Entwicklung und der Bodennutzung einer Gemeinde.

Das Ziel der Bauleitplanung ist die Förderung einer nachhaltigen städtebaulichen Entwicklung. Daher sollen bei der Planung und Ausgestaltung der Nutzung von Flächen soziale, wirtschaftliche und umweltschützende Anforderungen in gleichem Maße berücksichtigt werden.

In der Bauleitplanung wird zwischen vorbereitender Bauleitplanung, in Form des Flächennutzungsplans (FNP) und verbindlicher Bauleitplanung, in Form des Bebauungsplans (B-Plan) unterschieden.

Der Flächennutzungsplan stellt als vorbereitender Bauleitplan die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung der gesamten Stadt in den Grundzügen dar.

Der Bebauungsplan stellt als verbindlicher Bauleitplan die konkrete städtebauliche Entwicklung in einem begrenzten Plangebiet dar.

Bei Infrastrukturgroßprojekten reicht ein Bebauungsplan, aufgrund der raumbedeutenden Auswirkungen nicht aus. Um diese trotzdem planen und durchführen zu können, gibt es das Planfeststellungsverfahren. Dabei werden alle, das Projekt betreffenden Belange berücksichtigt und abgewogen und ein Feststellungsbeschluss getroffen. Dieser hat eine weitreichendere Wirkung als Pläne der klassischen Bauleitplanung und legt unter anderem den Grundstein für, aus dem Verfahren entstehende, Enteignungen und Entschädigungen.

Planfeststellungsverfahren kommen deutlich seltener als Bebauungsplanverfahren vor, haben eine längere Laufzeit und erhalten eine verstärkte öffentliche Aufmerksamkeit. Ein prominentes Beispiel in Berlin ist der Ausbau der A100.

Die Bezirksverordnetenversammlung (BVV) ist ebenso wie das Bezirksamt ein zentraler Teil der Berliner Bezirksverwaltung. Sie ist das „Parlament“ des jeweiligen Bezirks, besitzt jedoch nur eingeschränkte parlamentarische Rechte. So hat die BVV nicht die Befugnis, Gesetze zu erlassen. Sie bestimmt zwar die Grundlagen der Verwaltungspolitik der Bezirke, muss sich dabei jedoch an den Rahmen der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Landesregierung (Senat) halten.

Dem Bezirksparlament gehören mindestes 55 Mitglieder (Bezirksverordnete) an. Sie werden von allen Bürgerinnen und Bürgern, die im Bezirk leben und die deutsche oder eine EU-Staatsangehörigkeit besitzen, zeitgleich mit dem Abgeordnetenhaus gewählt.

Eine wesentliche Aufgabe der BVV ist die Wahl der Bezirksbürgermeisterin beziehungsweise des Bezirksbürgermeisters sowie der Bezirksstadträtinnen und Bezirksstadträte. Diese stehen an der Spitze des Bezirksamtes. Die BVV kontrolliert die Geschäfte des Bezirksamtes und hat das Recht, Anträge und Empfehlungen an das Bezirksamt zu richten und Auskünfte zu verlangen. Des Weiteren kann sie Entscheidungen des Bezirksamts aufheben und durch eigene Beschlüsse ersetzen.

BVV Lichtenberg

In Lichtenberg gibt es vier Möglichkeiten, um als Bewohner:in aktiv an der Entwicklung der eigenen Nachbarschaft teilzunehmen. Darunter laufen die BENN-Büros (Berlin Entwickelt Neue Nachbarschaften), die Stärkung der Berliner Großsiedlungen, Sauberkeit und Sicherheitsempfinden in Großsiedlungen sowie Nachhaltige Erneuerung.