Viele Menschen engagieren sich für die Entwicklung unserer Stadt. Von diesem Engagement lebt die Stadtentwicklung. Damit die vielfältigen Interessen auch angemessen gehört und beachtet werden, braucht es einen Rahmen, der Menschen motiviert, bei der Stadtentwicklung mitzuwirken. Er sorgt dafür, dass ich die Bürgerschaft, Verwaltung, Politik und Wirtschaft vertrauensvoll auf gemeinsame, gute Lösungen verständigen können und Entscheidungen transparent werden.
Diese Leitlinien setzen Standards für alle Formen der gesetzlich nicht geregelten Beteiligung an der Stadtentwicklung, etwa öffentliche Debatten, Workshops oder Online-Beteiligungen. Sie gelten für Projekte der räumlichen Stadtentwicklung im Land Berlin, können aber auch in Lichtenberg angewendet werden.
Ziele der Leitlinien
Über die Leitlinien werden Bürgerinnen und Bürger stärker in Projekte und Prozesse der räumlichen Stadtentwicklung einbezogen. So schaffen die Leitlinien ein tieferes Verständnis für demokratische Prozesse und stärken langfristig die Demokratie. Die erarbeiteten Grundsätze bieten dafür ein Fundament.
Leitlinien signalisieren Gesprächsbereitschaft, schaffen Transparenz im Umgang miteinander und zeigen Möglichkeiten der Mitsprache auf. So werden Bürgerinnen und Bürger, die organisierte Zivilgesellschaft, die Wirtschaft und Verbände stärker in Projekte und Prozesse der räumlichen Stadtentwicklung eingebunden. Insbesondere Gruppen, die sich bisher noch nicht einbringen, werden mit den Leitlinien zur Beteiligung motiviert. Das regeln die Beteiligungskonzepte, die festlegen, wie eine breite Teilnehmerschaft angesprochen werden kann.
Für Projekte von besonderer Bedeutung soll die Verwaltung von sich aus Beteiligung vorsehen. Beteiligung zu einem frühen Zeitpunkt kann Konflikte zu späteren Zeitpunkten verhindern, denn Beteiligung schafft gemeinsame Ergebnisse, auf die sich alle Beteiligten auch zu späteren Zeitpunkten berufen können. So können Konflikte frühzeitig moderiert werden. Dies gilt insbesondere für das Problem der Flächenkonkurrenz in Berlin: Beteiligung schafft die Möglichkeit, verschiedene Ansprüche frühzeitig breit zu diskutieren und Ergebnisse zu erarbeiten, die viele verschiedene Perspektiven einbeziehen. Wenn keine Beteiligung vorgesehen ist, regeln die Leitlinien die Möglichkeit, Beteiligung anzuregen.
Durch die Rahmensetzung zur regelmäßigen Erarbeitung von Beteiligungskonzepten helfen Leitlinien dabei, gute Beteiligungsverfahren zu entwickeln und umzusetzen. Darin sind die Frühzeitigkeit der Verfahren zu bedenken, Regeln für fairen Umgang festzulegen, der Gestaltungsspielraum zu benennen und die Beteiligungsergebnisse zurückzumelden. Beteiligungskonzepte sorgen dafür, dass die Ergebnisse der Beteiligung so aufbereitet werden, dass Politik und Verwaltung sie in ihre Planungs- und Entscheidungsprozesse effizient einbauen können.
Die Veröffentlichung von Planungen und von baulichen Vorhaben in einer öffentlichen Vorhabenliste auf mein.Berlin schafft Transparenz für Verwaltung, Politik und Stadtgesellschaft. Die Vorhabenliste ist für die angesprochenen öffentlichen Vorhaben verpflichtend. Private Vorhaben können ebenfalls eingetragen werden. Über die einzurichtenden Anlaufstellen für Politik, Verwaltung, Zivilgesellschaft und Wirtschaft werden feste Kontaktstellen zu allen Fragen von Beteiligung geschaffen.
Über den Beteiligungsbeirat wird Beteiligung dauerhaft verankert und reflektiert. In ihm sind Bürgerinnen und Bürger aus verschiedenen Teilen der Bevölkerung, Politik und Verwaltung sowie Akteure aus den Bereichen Wirtschaft, Soziales, Zivilgesellschaft, Umwelt, Menschen mit Behinderung und Migrantinnen und Migranten vertreten. Der Beirat begleitet die Umsetzung der Leitlinien auf lange Sicht, schlägt Verbesserungen vor und garantiert einen langfristigen Evaluationsprozess.
Damit gute Beteiligung umgesetzt werden kann, müssen Mittel für Beteiligung eingeplant werden. Leitlinien geben Verwaltung und Politik ein Instrument an die Hand, Gelder und Personal für Beteiligung vorzuhalten.
Grundsätze der Leitlinien
Unterschiedliche Ansichten werden respektiert, Einwände dokumentiert und von der Verwaltung beantwortet. Eine neutrale Moderation achtet darauf, dass keine Meinung oder Position bevorzugt wird und dass alle respektvoll und offen miteinander umgehen.
Die Leitlinien sollen Beteiligung an der Stadtentwicklung insgesamt erleichtern. Etwa dadurch, dass schon frühzeitig über Projekte informiert wird, es künftig Anlaufstelle für Beteiligung gibt und Beteiligung angeregt werden kann.
Worüber genau soll wer was entscheiden? Woran, wie und bis wann können Bürger:innen ergebnisoffen mitwirken? Welche Entscheidungsspielräume gibt es? Wert trifft endgültige Entscheidungen? Diese Informationen werden bim Start einer Beteiligung im Beteiligungskonzept offengelegt.
Schon wenn die Ziele eines Projektes formuliert werden, sollen Bürger:innen einbezogen werden. Denn hier werden wichtige Weichen für die Planung gestellt. Wer mitwirken will, braucht Zeit, um sich sachkundig zu machen.
Schon wenn die Ziele eines Projektes formuliert werden, sollen Bürger:innen einbezogen werden. Denn hier werden wichtige Weichen für die Planung gestellt. Wer mitwirken will, braucht Zeit, um sich sachkundig zu machen.
Welche Vorhaben stehen an? Worum geht es dabei und welche Auswirkungen haben sie auf die Stadt? All diese wichtigen Informationen werden ehrlich, transparent und verständlich in einer Vorhabenliste veröffentlicht und kontinuierlich auf den neusten Stand gebracht.
Was ist aus den Vorschlägen und Einwänden der Bürger:innen geworden? Wer sich beteiligt hat, erwartet zu Recht eine Rückmeldung. Die wird es zukünftig geben: Schriftlich und öffentlich wird über die Ergebnisse einer Beteiligung informiert – nachvollziehbar und verständlich. Wurden Empfehlungen nicht berücksichtigt, wird dies begründet.
Bürger:innen zu beteiligen, kostet Geld. Die nötigen Mittel werden rechtzeitig im Landeshaushalt eingeplant, etwa für eine zentrale Anlaufstelle für die Vorhabenliste. Private Bauträger werden angehalten, ebenfalls Mittel für die Beteiligung der Öffentlichkeit einzubringen.
Ein Beteiligungsbeirat wird eingerichtet, der gemeinsam mit der Öffentlichkeit die msetzung der Leitlinien begleitet, ihre Wirksamkeit diskutiert und Anregungen zu ihrer Weiterentwicklung formuliert. Die Erfahrungen aus verschiedenen Beteiligungsverfahren fließen in diesen Prozess mit ein.