Was bedeutet die Stufe der Mitentscheidung?
Mitentscheidung bedeutet, dass Bürger:innen ihre Stimme abgeben und damit eine verbindliche, gemeinsame und von vielen legitimierte Entscheidung treffen. Quelle: Handbuch der Partizipation, S.29
Instrumente der Mitentscheidung
In Lichtenberg können wahlberechtigte Bürger:innen nicht nur Parteien in die BVV wählen, sondern auch außerhalb von Wahlen ihren Willen durch Bürgerentscheide einfordern. Somit haben die Bürger:innen die Möglichkeit an politischen Entscheidungen im Bezirk mitzuwirken.
Das Verfahren verläuft in zwei Schritten:
Im ersten Schritt muss ein Bürgerbegehren schriftlich im Bezirksamt beantragt werden. Im Bürgerbegehren wird eine Frage formuliert, die mit einem klaren "Ja" oder "Nein" beantwortet werden kann. Möglich ist ein Bürgerbegehren in allen Angelegenheiten für die die BVV zuständig ist.
In Lichtenberg besteht für Bürgerbegehren sogar die Möglichkeit, einen zeitweiligen Ausschuss der BVV zu bilden, der umfassend über das bezirkliche Handeln im Zusammenhang mit dem Bürgerbegehren informiert wird.
Wenn das Bürgerbegehren nach der Prüfung durch die BVV zugelassen wird, hat es sechs Monate Zeit um drei Prozent der wahlberechtigten Lichtenberger:innen als Unterstützende zu gewinnen. Anschließend ist das Bürgerbegehren erfolgreich angenommen. Schließt sich die BVV dem Anliegen des Bürgerbegehrens nicht an, wird im zweiten Schritt der Bürgerentscheid durchgeführt.
Der Bürgerentscheid ist eine Abstimmung, die an einem Sonn- oder Feiertag in den verschiedenen Wahllokalen im Bezirk stattfinet. Alle wahlberechtigten LIchtenberger:innen werde über diesen Termin und den Inhalt des Bürgerentscheids informiert. Die BVV kann auch einen Gegenvorschlag machen und über diesen zeitgleich mit abstimmen lassen. Abgestimmt wird wieder mit "Ja" oder "Nein".
Für einen erfolreichen Bürgerentscheid müssen mindestens zehn Prozent der wahlberechtigten Lichtenberger:innen ihre Stimme abgeben und die Mehrheit die Frage mit "Ja" beantworten. Der Bürgerentscheid hat dann die gleiche Wirkung wie ein Beschluss der BVV.
Als Bürgerdeputierte wird man von einer Fraktion der BVV vorgeschlagen und gewählt. In dieser Funktion ist sogar eine stimmberechtigte Teilnahme an den Sitzungen der Fachausschüsse möglich. Darüber hinaus haben Bürgerdeputierte die Möglichkeit selbst Anträge zu stellen.
Um Bürgerdeputierte im Bezirk Lichtenberg werden zu können, muss man folgende Kriterien erfüllen:
- mindestens 18 Jahre alt sein und der Hauptwohnsitz ist in Berlin
- kein mitglied des Abgehordnetenhauses Berlin oder einer Bezirksverordnetenversammlung
- nicht in der Lichtenberger Bezirksverwaltung tätig
Als Bürgerdeputierte muss man nicht unbedingt die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Das bedeutet, dass auch Menschen aus dem Ausland bzw. Menschen ohne deutschen Pass Bürgerdeputierte werden können. Bürgerdeputierte bringen in der Regel einen speziellen Erfahrungsschatz (Mitglied eines sozialen Vereins, Vertreter:in einer Unternehmerschaft usw.) in die Arbeit der Fachausschüsse der BVV ein. Darüber hinaus müssen Bürgerdeputierte nicht Mitglieder der Partei sein, die sie zur Wahl des Bürgerdeputierten nominiert hat.